Martini’s Storno-Richtlinien
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühren
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er- klärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor der Anreise: 40 % vom gesamten Arrangementpreis
- bis 1 Woche vor der Anreise: 70 % vom gesamten Arrangementpreis
- in der letzten Woche vor der Anreise: 90 % vom gesamten Arrangementpreis
Überblick Stornozeiträume
bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Monat | 1 Monat bis 1 Woche | in der letzten Woche |
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keine Stornogebühren | 40 % | 70 % | 90 % |